Symbolbild "Prozessfinanzierung"

Prozessfinanzierung


Gerichtsprozesse bergen für die klagende Partei oft hohe finanzielle Risiken. Der Ausgang eines Prozesses ist trotz begründeter Forderung nicht mit Sicherheit vorhersehbar. Wenn Sie als Kläger einen Prozess verlieren, müssen Sie sämtliche Gerichtskosten, Ihre Anwaltskosten, die gegnerischen Anwaltskosten, Gutachterkosten, Zeugenauslagen, uvm. tragen.

Wegen des hohen finanziellen Risikos vor allem bei hohen Streitwerten und langer Prozessdauer, werden viele berechtigte Ansprüche nicht weiter verfolgt. Der Anspruchsberechtigte verzichtet oftmals auf seine Ansprüche und erleidet erhebliche finanzielle Nachteile.

TKL finanziert Ihren Prozess und nimmt Ihnen alle Risiken ab.

Häufige Fragen


Wer nimmt Prozessfinanzierung in Anspruch?
TKL finanziert Ansprüche von Privatpersonen und Unternehmen.

Welche Forderungen werden finanziert?
TKL finanziert Prozesse wegen Zahlungsansprüchen, vorwiegend Einzelforderungen und Prozesse über wiederkehrende Leistungen, zum Beispiel Renten.

Vorteile von Prozessfinanzierung
TKL unterzieht jeden Fall einer gründlichen juristischen Prüfung. Die Prüfung der Bonität des Anspruchsgegners und der gerichtlichen Durchsetzbarkeit geht ausschließlich auf Kosten der TKL.Bei einem verlorenen Prozess zahlt der Anspruchsinhaber nichts, im Erfolgsfall erhält TKL einen vorab vereinbarten Anteil am Reinerlös.

Durchsetzung der Forderung
TKL bietet folgende Möglichkeiten der Prozessfinanzierung an:
• Der Forderungsinhaber klagt in eigenem Namen und mit eigenem Anwalt in Abstimmung mit und auf Kostenrisiko von TKL.
• Die Forderung wird an die TKL abgetreten, der Prozess wird von TKL auf eigene Kosten und mit eigenem Anwalt abgewickelt.

Welche Streitwerte werden finanziert?
Die TKL ist wegen ihrer Unabhängigkeit und Flexibilität in der Lage, auch Streitwerte unter 100 Tsd € zu finanzieren.